Transparenz
Sicherstellung einer klaren und offenen Kommunikation sowohl intern als auch extern, um Vertrauen und Kostenkontrolle zu fördern.
Flexibilität
Anpassungsfähigkeit an sich ändernden Kundenanforderungen, um stets die bestmöglichen Dienstleistungen zu bieten.
Effizienz
Optimierung der Arbeitsabläufe und Ressourcennutzung, um die Produktivität zu steigern und Kosten zu senken.
Kundenzufriedenheit
Sicherstellung, dass die Dienstleistungen die Erwartungen der Kunden erfüllen oder übertreffen, um langfristige Kundenbeziehungen zu fördern.
Wir setzen Ideen und Wünsche um,
denn wir bieten keine Standardlösungen. Wir wissen: Jeder Kunde ist anders. Deshalb entwickeln wir in enger Absprache mit Ihnen individuelle und einzigartige Lösungen.
Steuerlich absetzbare Dienstleistungen
Viele unserer Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar.
Hier sind die Details:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden könnten. Dazu gehören:
Reinigungsarbeiten: Regelmäßige Reinigung der Wohnung oder des Hauses
Gartenpflege: Rasenmähen, Hecken schneiden, Laub entfernen und ähnliche Arbeiten
Diese Dienstleistungen können bis zu 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
(Bitte beachten Sie, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt. Diese dient als Beleg).
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen beziehen sich auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt. Beispiele hierfür sind:
Reparaturen und Wartung: Reparatur von Elektroinstallationen, Wartung von Heizungsanlagen, etc.
Renovierungsarbeiten: Streichen von Wänden, Erneuerung von Bodenbelägen, etc.
Gartenarbeiten: Anlegen von Beeten, Pflasterarbeiten, Bau von Gartenhäusern
Auch hier können bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.
Materialkosten sind nicht absetzbar. Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt werden und es muss eine entsprechende Rechnung vorliegen, die per Banküberweisung bezahlt wurde.